Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Baueno GmbH - Stand 06.02.2023
Hinweis
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
Angebote
Die Erstellung des Angebotes ist kostenfrei. Ausnahme: Angebote für Versicherungsfälle. Für die Erstellung dieser Angebote ist eine Kostenpauschale nach Aufwand fällig.
Auftragsannahme
Eine Annahme der von uns im Angebot beschriebenen Leistungen erfolgt nur nach schriftlicher
Auftragserteilung. Der Auftrag kommt erst nach Erhalt bzw. Eingang der Abschlagsrechnung für die
Materialkosten auf dem Firmen Konto zustande, falls dies so besprochen wurde. Eine verbindliche
Terminzusage kann ohne diesen schriftlichen Auftrag und ggf. des Eingangs der Abschlagszahlung nicht erfolgen.
Angebots- und Rechnungsgrundlage
Vertragsgrundlage ist die VOB. Die Abrechnung erfolgt nach einem Aufmaß.
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Genannte Termine sind Richtzeiten, die nur dann verbindlich sind, wenn sie ausdrücklich einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart sind.
Zahlungsziel
Die Rechnungen sind entsprechend der im Angebot genannten Frist ohne Abzug zu zahlen.
Verspätete Zahlungen
Eine verspätete Zahlung hat automatisch eine Mahnung zur Folge. Es erfolgt eine Erinnerung, dann die erste Mahnung und zweite Mahnung. Nach Ablauf der weiteren Zahlungsfrist wird dieser Vorgang (Mahnverfahren) an ein Inkassobüro abgetreten und weiterbearbeitet. Für die jeweiligen Mahnungen werden nachfolgende Kosten erhoben:
Mahngebühren 15€ zzgl. Porto
Lieferung von Waren und Material
Gelieferte Waren und/ oder Material sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Baueno GmbH.
Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem VOB, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
Sollten im Arbeitsbereich von außen nicht sichtbaren Leitungen zur E-Versorgung der Wasser- bzw. Heizrohre liegen, so sind diese vor Arbeitsbeginn durch den Auftraggeber zu verlegen bzw. anzukündigen. Für auftretende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
Kontakt/ Allgemeine Angaben
Baueno GmbH
Karpfenweg 1
76189 Karlsruhe
Telefon: +49 176 6499 2609
Email: Ljubisa@baueno.de
Internet: www.baueno.de